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1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde FinnActiveTravel
den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
muß schriftlich erfolgen.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Für FinnActiveTravel wird
der Vertrag nach unserer schriftlichen Bestätigung der Buchung
und des Preises verbindlich.
Minderjährige
unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Einwilligung des gesetzlichen Vertreters teilnehmen.
2. Bezahlung
Unsere Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig
als Rechnung. Wir bitten, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt
10% des Reisepreises, jedoch maximal 260, €, als Anzahlung
zu überweisen. Die Restzahlung ist frühestens 30 Tage vor
Reisebeginn zu leisten. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von Paragraph 651 k BGB erfolgen. Ihre
Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang, frühestens jedoch
20 Tage vor Reisebeginn zum Versand gebracht.
3. Leistungen
siehe enthaltene Leistungen im Prospekt bzw. Sonderbroschüren
und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter
bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben
zu erklären, über die der Reisende vor Rechnung informiert
wird.
4. Rücktritt durch Kunden
In Ihrem Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Reiserücktritt
wird am Tage des Eingangs bei uns wirksam. Falls eine gebuchte Reise
abgesagt wird, berechnen wir folgende Kosten: Bis 30 Tage vor Reisebeginn:
15% (mindestens 25, €), 30.15. Tag : 25% vom Reisepreis,
14.2. Tag vor Beginn 50% vom Reisepreis. Bei Blockhütten
gilt: bis 45 Tage vor Reiseantritt 50,, 4435 Tage 50%, ab
34 Tage 80%. Bei Fremdleistungen wie z. B. Fähren und Flügen
gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Ab
dem 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseende gilt die Reise als nicht angetreten
bzw. vorzeitig abgebrochen. Nimmt der Reisende, aus welchen Gründen
auch immer, infolge von Nichtantritt oder vorzeitiger Rückreise
einzelne Leistungen nicht in Anspruch, können diese nicht erstattet
werden. Bei den Beförderungsunternehmen bemühen wir uns um
Erstattung, falls diese nicht unerheblich sind.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vom Reiseveranstalter in der Pauschale angegebenen Kosten
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5. Rücktritt
durch FinnActiveTravel
Der Veranstalter kann ebenfalls vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Vertag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter
behält den Anspruch auf den Reisepreis.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Unterschreitung der ausgeschriebenen
Mindesteilnehmerzahl. In diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten
Preis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche des Kunden
bestehen nicht.
c) wenn die Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche
Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird,
wie z. B. Krieg, Streik oder andere Fälle höherer Gewalt.
6. Haftung
FinnActiveTravel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmannes für
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen. Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung beauftragten Person. Die Haftung ist insgesamt auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird.
Der Veranstalter haftet nicht für Störungen bei vermittelten
Fremdleistungen, die als solche gekennzeichnet sind.
7. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend
zu machen.
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8. Umbuchungen/
Ersatzteilnehmer
Für Umbuchungen wie Änderung von Reisebeginn, -ende, Dauer,
Start- und Zielort, Hotel, Verpflegungsart, Beförderungsart oder
Zusatzleistungen sowie die Stellung eines Ersatzteilnehmers nach Vertragsabschluß
berechnen wir eine Pauschale von € 25,.
Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn
diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.
9. Paßvorschriften
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach
Skandinavien einen gültigen Personalausweis.
10. Veranstalter
FinnActiveTravel bzw. die jeweils genannten Unternehmen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vetrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekann ist, ist de Sitz des Veranstalters = Hannover. Das gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Alle genannten Preise/
Termine: Irrtum/Änderung vorbehalten;
Reiseanmeldung
Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an
FINN ACTIVE TRAVEL
Hartmut Jaeger
Redenstr.3,
30171 Hannover
Tel: +49 171 530 5875
E-Mail: fact.nt@freenet.de
mit folgenden Angaben:
1. Name der Reise
2. Datum hin / zurück
3. ab Flughafen / Bahnhof / Fährhafen
4. Nachname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
sämtlicher Teilnehmer
5. Adresse, Tel.-/Fax-Nr. E-mail des Erstbuchenden privat/geschäftlich
6. Anreise: Flug/Fähre/Kabine/ PKW: LxHxB, Kennz./Hotel/ Transfer
7. Ort, Datum und Unterschrift des erstgenannten Kunden.
Hiermit erkennt der Unterzeichnende zugleich für alle Teilnehmer,
die Reise- und Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Beförderungsbedingungen
der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an.
Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluß
einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung (RRV) der Europäischen
ReiseversicherungAG.
Außerdem empfehlen wir den Abschluß eines Rat & Tat-Paketes.
Es bietet kompletten Versicherungsschutz und Soforthilfe z.B. bei Unfall
oder Krankheit.
Wir beraten Sie gern.
FINN ACTIVE TRAVEL besitzt eine Insolvenzversicherung
bei Reisegarant!
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